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RG, 21.10.1909 - Rep. VI. 477/08 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
1. In welcher Weise haften die Erben des einzigen persönlich haftenden Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft, durch dessen Tod dieselbe aufgelöst wurde, für die Verbindlichkeiten der nunmehr in Liquidation befindlichen Gesellschaft als deren Teilhaber? 2. Haftet ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kommanditgesellschaft; Tod des Komplementars; Haftung der Erben; Liquidation
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
HGB § 48 Abs. 1
Papierfundstellen
- RGZ 72, 119
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 06.07.1981 - II ZR 38/81
Öffentlicher Glaube des Handelsregisters
Dasselbe wird allgemein für den Fall vertreten, daß die Gesellschaft mit dem Tode des Gesellschafters aufgelöst wird, die Mitgliedschaftsrechte alsdann in den Nachlaß fallen und die Rechte des Erblassers im Liquidationsstadium seinen Erben zufallen (RGZ 72, 119, 121;… Ulmer in Großkomm. HGB 3. Aufl. § 131 Anm. 94 m.w.N.). - OLG München, 20.11.1998 - 23 U 2590/98
Gewinnanspruch des Kommanditisten nach dessen Tode und bei Liquidation des …
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